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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kreis Ostholstein ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.smart.kreis-oh.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist überwiegend mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Dokumente im Dateiformat CSV, DOC/ DOCX, PDF, XLS/ XLSX, ZIP sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend nicht vollständig barrierefrei. Neu eingestellte Dateien sollen künftig in barrierefreier Version erstellt werden. Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne.
  • Informationen in leichte Sprache sind derzeit nicht verfügbar. Übersetzungen in leichte Sprache sind geplant.
  • Eine Verlinkung zu Erläuterungen auf Deutsche Gebärdensprache ist aktuell nicht vorhanden. 
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite smart.kreis-oh.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.01.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf Selbstbewertung sowie einer von der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein vom 30.10.2023 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Nutzerinnen und Nutzer dieser Website können uns telefonisch, postalisch, per E-Mail (a.kraske@kreis-oh.de) oder jederzeit online über das Formular (Fehler melden) auf mögliche inhaltliche und funktional Fehler sowie etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam machen.

Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte (Dokumente) übermitteln wir Ihnen gern.

Andrea Kraske

Fachdienst Regionale Planung
Projektmanagement SMART Kreis OH

Lübecker Straße 41
23701 Eutin


Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de